{"id":29,"date":"2014-06-04T12:49:15","date_gmt":"2014-06-04T12:49:15","guid":{"rendered":"http:\/\/drwipp.wvps46-163-68-166.dedicated.hosteurope.de\/?page_id=29"},"modified":"2014-06-05T08:19:34","modified_gmt":"2014-06-05T08:19:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/dr-wipp.com\/?page_id=29","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr ZT-Leistungen der ZIVILINGENIEURKANZLEI Dr. WIPP<\/h3>\n<p>(in der Folge AGBZT)<\/p>\n<p><strong>I. Geltung<\/strong><\/p>\n<p>Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Vertr\u00e4ge meines Ziviltechnikerb\u00fcros erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGBZT, und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Rechtsgesch\u00e4ftes. S\u00e4mtliche meiner privatrechtlichen Willenserkl\u00e4rungen sind auf Grundlage dieser AGBZT zu verstehen. Entgegenstehende oder von meinen AGBZT abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten schriftlich und ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserf\u00fcllungshandlungen meinererseits gelten insoferne nicht als Zustimmung zu von meinen AGBZT abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle weiteren Rechtsgesch\u00e4fte zwischen den Vertragsparteien.<\/p>\n<p><strong>II. Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>A) Meine (Honorar)anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGBZT oder anderen meiner schriftlichen Willenserkl\u00e4rungen abweichenden m\u00fcndlichen Zusagen, Nebenabreden udgl, insbesondere solche, die von Dienstnehmern, Zustellern etc abgegeben werden, sind f\u00fcr mich nicht verbindlich. Der Inhalt der von mich verwendeten Prospekte, Werbeank\u00fcndigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, da\u00df darauf ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde.<\/p>\n<p>B) Enth\u00e4lt meine Auftragsbest\u00e4tigung \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner genehmigt, sofern dieser nicht unverz\u00fcglich widerspricht. Werden an mich Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achtt\u00e4gige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.<\/p>\n<p>C) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages ergibt sich prim\u00e4r aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGBZT. Der Pkt II. A) 1 und 2 Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p><strong>III. G\u00fcltigkeit von Angeboten<\/strong><\/p>\n<p>Angebote der ZT Kanzlei Dr. WIPP sind, falls nicht schriftlich anders vereinbart, freibleibend. Schriftlich erteilte Angebote behalten, gerechnet vom Ausstellungsdatum an, f\u00fcr 30 Tage G\u00fcltigkeit und Verbindlichkeit f\u00fcr den ZT Dr. Wipp. Pauschalangebote, bezogen auf den Einsatzort, sind \u00fcber Anfrage m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Angebote der ZT Kanzlei Dr. WIPP sind, falls nicht schriftlich anders vereinbart, freibleibend. Schriftlich erteilte Angebote behalten, gerechnet vom Ausstellungsdatum an, f\u00fcr 30 Tage G\u00fcltigkeit und Verbindlichkeit f\u00fcr den ZT Dr. Wipp. Pauschalangebote, bezogen auf den Einsatzort, sind \u00fcber Anfrage m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>IV. R\u00e4umliche Geltung<\/strong><\/p>\n<p>Die Entgelte sind, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, f\u00fcr Pr\u00fcfarbeiten in \u00d6sterreich g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>V. Hilfsmaterial<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten von Hilfsmitteln, die nicht zur Standardausr\u00fcstung des ZT Dr. Wipp geh\u00f6ren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p>VI. Beistellung von Hilfskr\u00e4ften<\/p>\n<p>Die Beistellung von notwendigen Hilfskr\u00e4ften (z.B. Monteure der Aufzugsfirma) sind in den Entgelten nicht enthalten.<\/p>\n<p><strong>VII. Mindestverrechnung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Einsatz von Pr\u00fcfern kann unter bestimmten Bedingungen eine Mindestverrechnung erfolgen,<\/p>\n<p><strong>VIII. Abweichung von Vereinbarungen<\/strong><\/p>\n<p>Jede Abweichung von vereinbarten Vertragsinhalten mu\u00df von beiden Vertragspartnern besprochen und schriftlich festgelegt werden, um G\u00fcltigkeit zu erlangen.<\/p>\n<p><strong>IX. Zugangsgenhmigungen und dgl.<\/strong><\/p>\n<p>ZT Dr. Wipp ist nicht verantwortlich und zust\u00e4ndig f\u00fcr Zugangsgenehmigungen, zum und f\u00fcr Arbeitsgenehmigungen auf dem Arbeitsgel\u00e4nde, die von Institutionen, Beh\u00f6rden oder Privateigent\u00fcmern gefordert werden.<\/p>\n<p><strong>X. Sicherheitsvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerlnnenschutzgesetzes (BGBl. I Nr.38\/1999) bez\u00fcglich Arbeitsplatzsicherheit (sicherer Zugang und Sicherheit am Arbeitsplatz) ist grunds\u00e4tzlich der Auftraggeber verantwortlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Verletzungen von Sicherheitsvorschriften, die von anderen als durch ZT Dr. Wipp Beauftragten (ZT-Kanzlei-Angeh\u00f6rige bzw. ZT-Kanzlei-Dienstverpflichtete mit schriftlicher Beauftragung) begangen werden, kann der ZT Dr. Wipp nicht haftbar gemacht werden. Diese Haftung trifft meist den Auftraggeber. Die Mitarbeiter der ZT Dr. Wipp sind hinsichtlich ihrer gesamten T\u00e4tigkeit sicherhetistechnisch geschult und unterliegen dem kanzleieigenen Qualit\u00e4tsmanagementsystem.<\/p>\n<p><strong>XI. Anlieferung und Verwahrung von Pr\u00fcfgegenst\u00e4nden<\/strong><\/p>\n<p>Bei Pr\u00fcfungen in der ZT-Kanzlei sind die zu untersuchenden Pr\u00fcfgegenst\u00e4nde, Proben u. dgl. grunds\u00e4tzlich frei Haus anzuliefern. Diese werden in der Regel nach erfolgten Pr\u00fcfungen dem Kunden ab ZT-Kanzlei zur Verf\u00fcgung gestellt, insoweit sie nicht zu Belegzwecken in ZT-Kanzlei bleiben m\u00fcssen, wof\u00fcr ein entsprechender Lagerzins oder, wenn sie entsorgt werden, ein Entsorgungsbeitrag in angemessener H\u00f6he verrechnet werden kann.<\/p>\n<p><strong>XII.Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den an Pr\u00fcflingen (Pr\u00fcfgegenst\u00e4nde. Proben und dgl.)<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den an Pr\u00fcflingen, die durch Pr\u00fcfungen, Tests und dgl. entstehen, die gem\u00e4\u00df dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Pr\u00fcfung durchgef\u00fchrt wurden, \u00fcbernimmt der ZT Dr. Wipp keine Haftung.<\/p>\n<p><strong>XIII. Leistungsbehinderung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die begonnene Hebezeug-, Tor-, Aufzugs-, Fahrtreppen-, Fahrsteig- oder W\u00e4rterpr\u00fcfung, oder anderer technischer \u00dcberpr\u00fcfungen die durch Verschulden des Hebezeug-, Tor-, Aufzugs-, Fahrtreppen-, Fahrsteigbesitzers, seines Stellvertreters oder des Herstellers des Aufzuges, der Fahrtreppe, des Fahrsteiges oder anderer zu pr\u00fcfenden technischer Anlagen an den festgesetzten Tagen nicht zu Ende gef\u00fchrt werden kann, werden zus\u00e4tzlich angefallene Zeiten und Aufwendungen (KM-Geld, Di\u00e4ten und dgl.) in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Kann an einem vereinbarten Tag durch Verschulden des Aufzugs-, Fahrtreppen-, Fahrsteigsbesitzers, seines Stellvertreters oder des Herstellers des Aufzuges, der Fahrtreppe, des Fahrsteiges \u00fcberhaupt keine Aufzugs-, Fahrtreppen-, Fahrsteig- oder W\u00e4rterpr\u00fcfung begonnen werden, so werden die angefallenen Zeiten und Aufwendungen (km-Geld, Di\u00e4ten und dgl,) in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>F\u00fcr jede Wiederholung einer sicherheitstechnischen \u00dcberpr\u00fcfung oder Aufzugs-W\u00e4rterpr\u00fcfung werden die S\u00e4tze der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>XIV. Rechnungslegung. Zahlung. Verzugszinsen, Inkassokosten Die Rechnungslegung erfolgt grunds\u00e4tzlich je Auftrag.<\/strong><\/p>\n<p>Bei Langzeitleistungen, d.h. wenn ihre Erbringung l\u00e4nger als 4 Wochen dauert, hat ZT Dr. Wipp das Recht, monatlich Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n<p>Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat prompt und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.<\/p>\n<p>Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber ab Verzug 10% Verzugszinsen j\u00e4hrlich, bei erfolgloser, eigener Mahnung auch die Kosten des Einschreitens eines Inkassob\u00fcros, eines Kreditschutzverbandes u. dgl. entsprechend den Honorarrichtlinien verrechnet.<\/p>\n<p><strong>XV. Mehraufwand Reisezeiten Stehzei<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Pr\u00fcfungen, die zu einem vom Auftraggeber verlangten Zeitpunkt durchgef\u00fchrt werden, sowie f\u00fcr die Pr\u00fcfungen von Anlagen, die nur erschwert erreichbar sind (z.B. \u00fcber Mautstra\u00dfen, Bergbahnen u. dgl.), hat der Auftraggeber zuz\u00fcglich zu den Geb\u00fchrens\u00e4tzen einen Zuschlag zu entrichten, dessen H\u00f6he sich aus dem dadurch bedingten Mehraufwand an Fahrt-, Reise- und Transportkosten samt dem zeitlichen Mehraufwand ergibt.<\/p>\n<p>Erfolgt die Verrechnung nicht nach festen Entgelts\u00e4tzen der aktuellen Preisliste, so werden Reisestunden f\u00fcr An- und Abfahrt zur Baustelle oder zum Werksgel\u00e4nde des Kunden oder dgl. grunds\u00e4tzlich wie Arbeitsstunden verrechnet, dasselbe gilt f\u00fcr Stehzeiten.<\/p>\n<p><strong>XVI. Anpassung der Verrechnungss\u00e4tze usw.. Bundes- und Verwaltungsabgaben<\/strong><\/p>\n<p>Die Verrechnungss\u00e4tze, Zuschl\u00e4ge usw. basieren auf den Verh\u00e4ltnissen zum 1, J\u00e4nner 2004, so insbesondere auf dem Gehaltsniveau der Angestellten der Industrie zu diesem Zeitpunkt. Tritt diesbez\u00fcglich vor oder w\u00e4hrend der Arbeitsdurchf\u00fchrung eine Anderung ein, so \u00e4ndern sich die Verrechnungss\u00e4tze, Zuschl\u00e4ge usw. im entsprechenden Ausma\u00df.<\/p>\n<p>Di\u00e4ten, Fahrt- und Reisekostenverg\u00fctungen sowie sonstige Verrechnungsposten \u00e4ndern sich entsprechend den diesbez\u00fcglichen amtlichen Regelungen bzw. sonstigen Kostengrundlagen. Allf\u00e4llige Bundes- und Verwaltungsabgaben werden zus\u00e4tzlich verrechnet.<\/p>\n<p>Die Mehrwertsteuer wird gem\u00e4\u00df der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden Rechtslage zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>XVII. Produkthaftung<\/strong><\/p>\n<p>Die von ZT Dr. Wipp im Rahmen seiner Befugnis durchgef\u00fchrten Pr\u00fcfungen unterliegen als Dienstleistungen nicht den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes; sie umfassen daher nicht die Pr\u00fcfung auf Fehlerfreiheit im Sinne dieses Gesetzes.<\/p>\n<p><strong>XVIII. Beh\u00f6rdlich angeordnete au\u00dferordentliche Pr\u00fcfungen<\/strong><\/p>\n<p>Beh\u00f6rdlich angeordnete au\u00dferordentliche Pr\u00fcfungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der fristgerechten Behebung von M\u00e4ngeln.<\/p>\n<p>F\u00fcr beh\u00f6rdlich angeordnete au\u00dferordentliche Pr\u00fcfungen sind die Geb\u00fchren wie f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Untersuchungen zu berechnen.<\/p>\n<p>Wenn laut Landesgesetz eine Kontrolle der fristgerechten Behebung der bei der regelm\u00e4\u00dfigen Pr\u00fcfung festgestellten M\u00e4ngel vorgeschrieben ist, so wird diese Kontrolle nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>XIX. Honorar<\/strong><\/p>\n<p>A) Meine Leistungen werden auf Basis der f\u00fcr das Fachgebiet jeweils zutreffenden Honorarordnung der Ziviltechniker in der jeweils g\u00fcltigen Fassung verg\u00fctet. \u00c4ndern sich die Honorars\u00e4tze w\u00e4hrend der Bearbeitungszeit, so werden die von mir ab dem Tag des Inkrafttretens der neuen Honorars\u00e4tze erbrachten Leistungen nach den neuen Honorars\u00e4tzen verrechnet.<\/p>\n<p>B) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschl\u00fcsse oder sollten sich andere, f\u00fcr die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene f\u00fcr Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc ver\u00e4ndern, so bin ich berechtigt, die Preise entsprechend zu erh\u00f6hen oder zu erm\u00e4\u00dfigen. Pkt III B) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>C) Mehrleistungen durch \u00c4nderungen, die nicht der Sph\u00e4re des Architekten zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge beh\u00f6rdlicher Auflagen, \u00c4nderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge ge\u00e4nderter Auftraggeberw\u00fcnsche, sind entsprechend dem erh\u00f6hten Leistungsumfang zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p><strong>XX. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen<\/strong><\/p>\n<p>A) Ich bin berechtigt, meine Anspr\u00fcche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen H\u00f6he enthalten k\u00f6nnen, f\u00e4llig zu stellen. Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Tagen, jeweils nach Rechnungslegung f\u00e4llig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>B) F\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges bin ichab F\u00e4lligkeit berechtigt, Verzugszinsen in der H\u00f6he von 4 % \u00fcber der Sekund\u00e4rmarktrendite\/Bund lt statistischem Monatsheft der \u00d6sterreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Anspr\u00fcche, wie insbesondere der Anspruch auf h\u00f6here Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes, bleiben vorbehalten. Pkt IV B) 1 Satz gilt nicht bei Kreditgesch\u00e4ften mit Verbrauchern.<\/p>\n<p><strong>XXI. Vertragsr\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gr\u00fcnden bin ich auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden, wie insbesondere bei Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens, bei Unterbrechung der Leistung f\u00fcr mehr als drei Monate durch den AG und bei Vereitlung der Leistung durch den AG, zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes geb\u00fchrt mir das gesamte Entgelt f\u00fcr die von mir bis zum R\u00fccktritt erbrachten Leistungen. F\u00fcr die bis zum Tag der Vertragsaufl\u00f6sung noch nicht erbrachten Leistungen steht mir das vereinbarte Honorar abz\u00fcglich einer pauschalen Ersparnis von 40 % zu.<\/p>\n<p>A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gr\u00fcnden bin ich auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden, wie insbesondere bei Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens, bei Unterbrechung der Leistung f\u00fcr mehr als drei Monate durch den AG und bei Vereitlung der Leistung durch den AG, zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes geb\u00fchrt mir das gesamte Entgelt f\u00fcr die von mir bis zum R\u00fccktritt erbrachten Leistungen. F\u00fcr die bis zum Tag der Vertragsaufl\u00f6sung noch nicht erbrachten Leistungen steht mir das vereinbarte Honorar abz\u00fcglich einer pauschalen Ersparnis von 40 % zu.<\/p>\n<p>B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners bin ich von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zur\u00fcckzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder &#8211; gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist \u2013 vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>C) Tritt der Vertragspartner &#8211; ohne dazu berechtigt zu sein &#8211; vom Vertrag zur\u00fcck oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erf\u00fcllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall ist der Vertragspartner zur Bezahlung des gesamten Entgelts f\u00fcr die von mir bis zum R\u00fccktritt erbrachten Leistungen verpflichtet. F\u00fcr die bis zum Tag der Vertragsaufl\u00f6sung noch nicht erbrachten Leistungen steht mir das vereinbarte Honorar abz\u00fcglich einer pauschalen Ersparnis von 40 % zu .<\/p>\n<p>D) F\u00fcr den Fall des berechtigten R\u00fccktrittes meiner Vertragspartner steht mir nur das Entgelt f\u00fcr die Leistungen bis zur Wirksamkeit des R\u00fccktrittes zu.<\/p>\n<p>E) Der R\u00fccktritt ist schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>XXII. Mahn- und Inkassospesen<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil3\">Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die mir entstandenen Mahnspesen in H\u00f6he von pauschal \u20ac 8,72 zuz\u00fcglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie f\u00fcr die Evidenzhaltung des Schuldverh\u00e4ltnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von \u20ac 3,63 zu ersetzen. Dar\u00fcber hinaus sind mir alle Kosten und Spesen, die mir aus der Mahnung oder dem Inkasso f\u00e4lliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifm\u00e4\u00dfigen au\u00dfergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>XXIII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>A) Alle Sachen und Unterlagen (Pl\u00e4ne, Berechnungen etc) werden von mir unter Eigentumsvorbehalt \u00fcbergeben und bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung mein Eigentum. Im Verzugsfall bin ich jederzeit zur Zur\u00fccknahme berechtigt.<\/p>\n<p>B) Bei Zur\u00fcckforderung bzw Zur\u00fccknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch mich liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p>C) Der AG tr\u00e4gt das volle Risiko f\u00fcr die Vorbehaltssache, insbesondere f\u00fcr die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.<\/p>\n<p><strong>XXIV. Aufrechnungsverbot<\/strong><\/p>\n<p>A) Die Kompensation allf\u00e4lliger Gegenforderungen mit meiner (Honorar)forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>B) Forderungen gegen mich d\u00fcrfen ohne meine ausdr\u00fcckliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Pkt VIII A) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p><strong>XXV. Urheberrecht<\/strong><\/p>\n<p>A) Das von mir hergestellte Werk (zB Pl\u00e4ne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftst\u00fccke) ist urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Der Vertragspartner erh\u00e4lt daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Bedingung der vollst\u00e4ndigen Vertragserf\u00fcllung erh\u00e4lt der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen.<\/p>\n<p>B) Der Auftragnehmer hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschr\u00e4nkung zu ben\u00fctzen. Sie k\u00f6nnen insbesondere auch zur Erf\u00fcllung eines neuen Auftrages verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>XXVI. Aufbewahrung von Unterlagen<\/strong><\/p>\n<p>Originalpl\u00e4ne, Originalzeichnungen und Schriftst\u00fccke werden grunds\u00e4tzlich bei mir verwahrt. Ich bin verpflichtet, meinem Vertragspartner auf dessen Verlangen Vervielf\u00e4ltigungen dieser Unterlagen gegen Kostenersatz auszuh\u00e4ndigen. Meine Aufbewahrungspflicht endet sieben Jahre nach Abnahme der Leistungen. Ich kann mich w\u00e4hrend dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner von meiner Verwahrungspflicht befreien.<\/p>\n<p><strong>XXVII. Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist bei gerechtfertigter Reklamation au\u00dfer in den F\u00e4llen der R\u00fcckabwicklung nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt XI gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p><strong>XXVIII. Terminsverlust<\/strong><\/p>\n<p>A) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbetr\u00e4gen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate s\u00e4mtliche noch ausst\u00e4ndigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort f\u00e4llig werden.<\/p>\n<p>B) Pkt XII gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften, soweit ich meine Leistung vollst\u00e4ndig erbracht habe, auch nur eine r\u00fcckst\u00e4ndige Teilleistung des AG mindestens sechs Wochen f\u00e4llig ist, und wenn wir den AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben.<\/p>\n<p><strong>XXIX. Gew\u00e4hrleistung, Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht<\/strong><\/p>\n<p>A) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Vertragspartners erf\u00fcllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach meiner Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzanspr\u00fcche des AG, die auf Behebung des Mangels zielen, k\u00f6nnen erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in Verzug geraten sind.<\/p>\n<p>B) Der Vertragspartner hat mir M\u00e4ngel, die nicht bereits bei der \u00dcbernahme schriftlich beanstandet wurden, unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt meine Leistung als genehmigt. Der Pkt XIII A) und B) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>C) Bei Verbrauchergesch\u00e4ften kann ich mich bei einer Gattungsschuld von den Anspr\u00fcchen des AG auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, da\u00df wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine m\u00e4ngelfreie austauschen. Wir k\u00f6nnen von der Pflicht zur Gew\u00e4hrung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, da\u00df wir in angemessener Frist in einer f\u00fcr den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.<\/p>\n<p><strong>XXX. Schadenersatz<\/strong><\/p>\n<p>A) S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen.<\/p>\n<p>B) Die Verj\u00e4hrungsfrist von Schadenersatzanspr\u00fcchen betr\u00e4gt zwei Jahre ab Gefahren\u00fcbergang. Die in diesen AGBZT enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen \u00fcber Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gew\u00e4hrleistungsanspruches geltend gemacht wird.<\/p>\n<p class=\"Stil3\">C) Meine Pl\u00e4ne und sonstigen Unterlagen d\u00fcrfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzanspr\u00fcchen nur nach beh\u00f6rdlicher Genehmigung und ausdr\u00fccklicher Freigabe durch mich zur Ausf\u00fchrung verwendet werden.<\/p>\n<p>D) Pkt XIV A) gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den und f\u00fcr Sch\u00e4den an zur Bearbeitung \u00fcbernommenen Sachen. Pkt XIV A) zweiter Satz, B) erster Satz gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften nicht.<\/p>\n<p><strong>XXXI. Rechtswahl, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Es gilt \u00f6sterreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren \u00f6sterreichische, inl\u00e4ndische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an meinem Kanzleisitz sachlich zust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich \u00f6rtlich zust\u00e4ndig. Pkt XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p><strong>XXXII. Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist mein Kanzleisitz.<\/p>\n<p><strong>XXXIII. Adress\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist verpflichtet, mir \u00c4nderungen seiner Wohn- bzw Gesch\u00e4ftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft nicht beiderseitig vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erkl\u00e4rungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.<\/p>\n<p><strong>XXXIV. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBZT ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit der Bedingungen im \u00fcbrigen nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr ZT-Leistungen der ZIVILINGENIEURKANZLEI Dr. WIPP (in der Folge AGBZT) I. Geltung Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Vertr\u00e4ge meines Ziviltechnikerb\u00fcros erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGBZT, und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Rechtsgesch\u00e4ftes. S\u00e4mtliche meiner privatrechtlichen Willenserkl\u00e4rungen sind auf Grundlage dieser AGBZT zu verstehen. 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