Begleitende Kontrolle

Dr. Wipp war u.a. 10 Jahre lang Fachkonsulent für Haustechnik im Rahmen der „Begleitenden Kontrolle AKH-Wien“ tätig.

Die Begleitende Kontrolle als eine delegierbare Funktion des Auftraggebers umfasst folgende zentrale Tätigkeiten:

Zeitnahe Prüfung, respektive unmittelbare Nachkontrolle der zu geordneten Abwicklung eines Projektes zu erstellenden Unterlagen der Projektbeteiligten. Diese reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zur Kostenkontrolle. Die Prüfung dieser Projektdaten hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass noch Korrekturen im Projektverlauf möglich sind.

Zweite Beobachtungsebene und hiermit eine entsprechene Beratung und Absicherung des Auftraggebers im Vier-Augen-Prinzip.

Aufbereitung von Entscheidungsprozessen, die sich aus der gewonnenen Einsicht und Erfahrung am Projekt ergeben, aus der Sicht der Begleitenden Kontrolle als „nicht operativ tätigen“ Projektbeteiligten zu Verbreiterung und Ausgewogenheit der jeweiligen Entscheidungsbasis.

Aus der Tätigkeit der Begleitenden Kontrolle werden zwar nicht vordergründig, jedoch nachhaltig über den Weg des Auftraggebers steuernde Maßnahmen ausgearbeitet, wodurch auch konkret Einfluss auf ein Projekt genommen wird. Über deir „Rückmeldung“ zur Erfüllung der von Auftraggeberseite vertraglich bedungenen Leistungen entsteht im Hinblick auf die gesamte Projektdurchfürhrung eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Diese ermöglicht dem Auftraggeber rasch und konkret in das laufende Projekt einzugreifen.

Ein Vergleich zu allgemeinen betriebswirtschaftlichen Organisations- und Ablaufstrukturen würde bedeuten, dass die Leistung der Begleitenden Kontrolle im Bauprojekt vergleichbar wäre mit der Tätigkeit des unabhängigen Wirtschaftsprüfers z.B. beim Testat der Bilanz einer Aktiengesellschaft.

Zu unterscheiden ist die Arbeit der Begleitenden Kontrolle von der periodenbezogenen Bilanzprüfung des Wirtschaftprüfers jedoch dahingehend, dass hier nicht ein „Betrachtungsausschnitt“ wie z.B. ein Bilanzjahr zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vordergrund steht, sondern anlassbezogen zu einzelnen Vorgängen im Projektverlauf wie z.B. dem Vorentwurf, Entwurf, den Vergaben oder einzelnen Abrechnungen Stellung genommen wird.

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